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Hinweis auf Versteuerung: Wir bitten Sie zu prüfen, ob Sie unsere Einladung nach den für Sie geltenden gesetzlichen und dienstlichen Regeln annehmen dürfen. Sehr gerne teilen wir Ihnen mit, dass wir die Besteuerung der Zuwendung im Rahmen des §37b EStG für Sie übernehmen werden. Die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils hat sich insoweit für Sie erledigt.